Ertragswertverfahren

Die Grundlage des Ertragswertverfahrens ist in § 27 ImmoWertV beschrieben. Das Verfahren findet überwiegend Anwendung, wenn die Erzielung einer Rendite im Vordergrund steht. Der Verkehrswert bzw. Marktwert von Renditeobjekten wird weltweit aus ertragsorientierten Wertermittlungsverfahren abgeleitet und macht das Ertragswertverfahren somit international bedeutsamer als das Sachwertverfahren. Für die Ermittlung des Ertragswertes stehen drei Verfahrensvarianten zur Verfügung

  • das allgemeine Ertragswertverfahren
  • das vereinfachte Ertragswertverfahren
  • das periodische Ertragswertverfahren

Üblicherweise wird das Verfahren angewandt bei Verkauf oder Erwerb von

  • Mehrfamilienhaus
  • Eigentumswohnung / Teileigentum
  • Gewerbeobjekt
  • gemischt genutztes Objekt